Der Basistarif - eine private Versicherung für jeden
Die neue Gesundheitsreform bringt vor allem für die private Krankenversicherungen enorme Veränderungen mit sich. Nach den neuen Regelungen gibt es für die privaten Versicherungen einen Kontrahierungszwang. Das bedeutet, dass sie jeden Antragsteller annehmen müssen, auch diejenigen, die vorher wegen ihres Gesundheitszustands abgelehnt worden wären. Gerade für letztere gibt es dann ab Januar 2009, dem Start der neuen Regelungen, den so genannten Basistarif. In diesem Tarif gibt es keine gesundheitliche Risikoprüfung und die Leistungen entsprechen dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen. Was den Preis für diesen Basistarif angeht, darf er den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übersteigen. Dieser Höchstbeitrag errechnet sich anhand der Beitragsbemessungsgrenze. Diese bestimmt das jährliche Arbeitsentgelt, bis zu dem der Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet wird.
Alles Geld, was darüber hinaus verdient wird, kommt für die Berechnung der Versicherungsprämie nicht in Betracht. Im Jahr 2007 liegt diese Beitragsbemessungsgrenze bei jährlich 42.750 € oder monatlich 3.562,50 €. Für den Wechsel in den Basistarif gibt es sowohl für die gesetzliche als auch für die privat Versicherten festgelegte Fristen. Gesetzlich Versicherte müssen innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung ihrer Versicherungspflicht in den Basistarif wechseln. Für privat Versicherte gelten auch sechs Monate als Frist, allerdings beginnt diese am 01.01.2009. Innerhalb dieses ersten halben Jahres nach Beginn der neuen Reform können Privatversicherte in den Basistarif ihrer eigenen oder den einer anderen Krankenversicherung wechseln. Nach diesen sechs Monaten ist es nur noch den Personen gestattet, die entweder das 55. Lebensjahr vollendet haben oder nachweisen können, dass sie es finanziell nicht mehr schaffen, den bestehenden Tarif zu bezahlen. Zudem funktioniert der Wechsel nur noch innerhalb der eigenen privaten Krankenversicherung. Eine wichtige Änderung für Wechselwillige ist die neue Regelung, dass man seine bisher angesammelten Altersrückstellungen bei einem Wechsel auf seine neue private Krankenversicherung übertragen lassen kann. Diese Rückstellungen sind wichtig, damit die Beiträge im Alter ein wenig reduziert werden und so bezahlbar bleiben.
Die Versicherungspflichtgrenze steigt im Jahr 2007 auf jährlich 47.700 € oder 3.975 Euro pro Monat. Dieser Betrag ist das jährliche Bruttoeinkommen, bis zu dem man als Arbeitnehmer der Versicherungspflicht unterliegt. Sobald das Einkommen höher liegt, hat man die Möglichkeit, zwischen den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen zu wählen.