Geldgeschenke vom Staat für einen sorgenfreien Ruhestand
Es ist schon lange kein Geheimnis mehr, dass die gesetzliche Rente nicht mehr so sicher ist, wie sie jahrelang bezeichnet wurde. Ganz im Gegenteil kann sich nach den momentanen Aussichten kaum noch einer leisten, seinen Ruhestand allein auf diese Rente zu stützen. Die private Altersvorsorge ist daher kein Luxus mehr sondern absolute Notwendigkeit, wenn man im Alter nicht auf jeden Cent achten, sondern seinen Ruhestand sorgenfrei genießen möchte. Der Staat versucht dabei, die Bürger mit staatlich geförderten Produkten zur privaten Altersvorsorge zu bringen, indem er mit Zuschüssen oder Steuerersparnissen lockt. Eine dieser geförderten Varianten ist die so genannte Riester-Rente, die ihren Namen dem damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester verdankt, der mitverantwortlich war für die Entstehung dieser staatlichen Förderung. Die maximale Förderung ist ein festgelegter Betrag, den man erhält, wenn man derzeit 3 % und ab Januar 2008 4 % seines Jahreseinkommens als Eigenbeitrag in den Vertrag der Riester-Rente einzahlt.
Ist die Eigenleistung geringer, hat man nur Anspruch auf eine anteilige Zulage. Hat man eigene Kinder, für die man kindergeldberechtigt ist, bekommt man für diese noch zusätzliche Zuschüsse. Alle Zulagen müssen jedes Jahr beantragt werden und die entsprechenden Förderungen werden dann sofort in den laufenden Vertrag eingezahlt, wodurch das angesammelte Vertragsguthaben weiter erhöht wird. Ein Vertrag muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit der Staat die Zuschüsse zahlt, da nur solche Produkte gefördert werden sollen, die wirklich der zusätzlichen Altersvorsorge dienen sollen. So kann ein Riester-Rentenvertrag nicht verschenkt, veräußert, vererbt oder beliehen werden. Außerdem muss festgelegt sein, dass das Vertragsguthaben auf keinen Fall vor dem 60. Lebensjahr fällig wird und diese Auszahlung nur in einer regelmäßigen, lebenslangen Rentenzahlung erfolgt und man keine Möglichkeit hat, sich das Guthaben in einer Summe auszahlen zu lassen. Beschränkungen gibt es auch bezüglich der Personen, die in den Genuss der Förderungen kommen können. Zulagenberechtigt sind demnach nur Leute, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Das sind beispielsweise Arbeitnehmer, Wehr- und Zivildienstleistende, Empfänger von Arbeitslosengeld und Hartz IV sowie die Ehepartner aller Zulagenberechtigten. Selbständige und Freiberufler kommen bei der Riester-Rente nicht zum Zuge und müssen sich ihre staatlichen Förderungen beispielsweise anhand von Steuervorteilen in der Rürup-Rente holen.