Leistungen der einzelnen Versicherungen
Es gibt seit 01.01.2004 vom Staat das sogenannte “Sterbegeld“ nicht mehr. Viele Hinterbliebene können sich heute ein Begräbnis ihrer Verstorbenen nur unter großen finanziellen Mühen leisten. Es gibt daher die Möglichkeit, sich durch den Abschluss einer Sterbegeldversicherung ein ordentliches Begräbnis zu leisten. Die Beiträge für eine solche Versicherung sind teilweise sehr gering, da die abgeschlossene Versicherungssumme erst bei Tod des Versicherungsnehmers zur Auszahlung kommt. Hier gibt es auch die Möglichkeit das Laufzeitendalter selbst festzulegen. Die Höhe der Versicherungssumme kann frei gewählt werden.
Es gibt seit 01.07.07 die Möglichkeit beim Wechsel in die private Krankenversicherung sich einen sogenannten Standardtarif zu sichern. Dieser Standardtarif in der privaten Krankenversicherung sieht ungefähr die gleichen Leistungen vor wie die gesetzliche Krankenversicherung.
Eine Änderung wird es auch geben ab 01.01.2009, dann nämlich wandelt sich der Standardtarif in einen Basistarif. Die Beiträge für diesen Basistarif werden dann nach Alter und Geschlecht ermittelt. Es ist von seiten des Krankenversicherer nicht mehr möglich Risikozuschläge zu berechnen. Und die Beiträge dürfen nicht höher sein als in der gesetzlichen Krankenversicherung, d.h. Es darf die 500,00 Euro Grenze nicht übersteigen.
Michael Amberger
m.amberger@versicherungsvergleich-gratis.com