Spezialeinbauten fuers Auto

Ohne das private Auto ginge heute nichts mehr, vor allem wenn man auf dem Lande wohnt.

Dies gilt umso mehr, wenn man durch Krankheit oder Unfall körperlich eingeschränkt ist.

Eine ganze Reihe von Umbauten an PKW’s ist mit moderner Technik möglich. So kann zum Beispiel eine Schaltautomatik nachträglich eingebaut werden oder die Pedale so verändert werden, dass die Hubwege möglichst kurz sind.

Die Pedale für Betriebsbremse und Gas können entfernt und für Handbetrieb umgestellt werden. Spezialsitze können eingebaut werden und Menschen die Mobilität sichern, die Probleme mit der Wirbelsäule haben.

Autolifts für Rollstühle können nachgerüstet werden, die das Hilfsmittel per Knopfdruck auf das Dach des Autos befördern.

Kranken- und Pflegekassen sowie die Berufsgenossenschaften zahlen zu diesen Umbauten Zuschüsse. Dabei darf das Fahrzeug aber nicht älter als vier Jahre sein und nicht mehr als 50.000 Kilometer auf dem Tacho stehen haben.

Alle diese Umbauten müssen im Rahmen einer Prüfung der Betriebssicherheit von TÜV oder DEKRA abgenommen und genehmigt werden. Dann ist eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere bei der zuständigen Zulassungsstelle des Straßenverkehrsamtes vornehmen zu lassen.

Es empfiehlt sich, die ins Auge gefassten Umbauten vorher mit der Fachwerkstatt abzuklären und sich auch mit dem technischen Service des Herstellers des Fahrzeuges in Verbindung zu setzen. Mit dem detaillierten Angebot und den technischen Beschreibungen ist vor dem Umbau eine Fahrt mit dem entsprechenden Fahrzeug zu TÜV oder DEKRA ratsam, nicht dass man nach dem Umbau bei der Vorführung des Autos feststellen muss, dass entweder die Gesamtmaßnahme oder Teile davon nicht abgenommen und eingetragen werden. Das wäre schließlich fatal, würde man doch so die gesamten Maßnahmen umsonst veranlasst haben, müsste sie gar wieder rückgängig machen, um weiterhin mit dem Auto fahren zu können.

Autor: Sandra Müller

Mail: sandy.mueller1@gmx.net

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