Genehmigungen fuer Carports und Fertiggaragen

Für die meisten handelsüblichen Carports und Fertiggaragen sind in vielen Kommunen keine umfangreichen Bauanträge mehr nötig, sondern es genügt eine einfache Bauanzeige.

Bei der Bauanzeige muss in die Kopie eines amtlichen Lageplanes der Aufstellungsort des künftigen Carports oder der aufzustellenden Fertiggarage eingezeichnet werden. Dazu kommen die Bauzeichnungen des Herstellers und die dazugehörigen statischen Berechnungen. Das Ganze bringt man dann zum zuständigen Bauordnungsamt. Allerdings sollte man das tun, bevor man den endgültigen Auftrag beim Hersteller auslöst.

Auch bei Fertiggaragen sind die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände zu den Grundstücksgrenzen einzuhalten, die derzeit bei 3 Metern liegen. Wer das unterschreiten möchte, muss sich einem aufwändigen Genehmigungsverfahren unterziehen, bei dem die Zustimmung zur Unterschreitung der Grenzabstände vom betroffenen Grundstücksnachbarn genehmigt werden und im Grundbuch eingetragen werden muss. Diese Prozedur ist langwierig und kostet oft mehr als der Carport selbst. Also den geplanten Standort wenn es geht, so auswählen, dass man dieses Verfahren vermeiden kann.

Für Carport und Fertiggarage benötigt man in jedem Fall ein Fundament. Das kann ein Punktfundament sein, wenn der Carport nur an den vier Ecken auf Säulen aufsitzt.

Für die Fertiggarage empfiehlt sich eher ein umlaufendes Streifenfundament oder eine Bodenplatte aus Beton. Hier sollte man auf jeden Fall mit dem Lieferanten von Carport oder Fertiggarage vorher abklären, ob die Erstellung des Fundamentes Bestandteil des Auftrages ist oder ob man das vorher selbst erstellen oder einer Baufirma in Auftrag geben muss.

Auch sollte man die Garantieangebote der Hersteller vergleichen. Hier gibt es große Unterschiede, sodass sich der Vergleich durchaus lohnen wird. Das heißt, bei einem Hersteller erhält man die gesetzlich vorgeschriebene Garantie, beim nächsten mal schnell die fünffache Zeit. Gerade wenn Mängel innerhalb dieser Zeit auftreten, ist eine lange Garantiezeit besonders sinnvoll.

Autor: Sandra Müller

Mail: sandy.mueller1@gmx.net

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