Infos zur Mieterhöhung

Immobillen zu kaufen kann vieles an Geld kosten und eine Mieterhöhung ebenfalls.

Besondere Vorsicht ist geboten bei Mieterhöhungen:

Ausgebildete Rechtsanwälte und Mietvereine melden dazu, auf jeden Fall zu prüfen, bevor man sie unterzeichnet.

Eine gute Hilfe ist es, dass man den Tag vermerkt, wann der Briefumschlag angekommen ist, und ihn mit dem Schreiben gut aufbewahrt.

Heutzutage kommen solche Mieterhöhungen oft per Email als der schnellsten Art der Postzustellung.

Es empfiehlt sich für den Mieter, die Email zu öffnen und auszudrucken. Man sollte gesetzlich wie auch sachlich nie eine sofortige Zustimmung unterzeichnen, ohne dass man sie erst mal von einem Gutachter oder auch gutem Freund unter die Lupe nehmen und prüfen lässt!

Der Mieter hat ja genügend Zeit, sich vom Zustellmonat an plus den 2 Monaten zu melden und dem Vermieter eine handschriftliche Bestätigung zu überreichen. Dabei ist es zu bedenken, dass ein Mieter nach der Annahme der Mieterhöhung nicht mehr widerrufen kann, und dem Vermieter ab dem Folgemonat die Erhöhung zusteht.

Natürlich kann und darf eine Erhöhung nicht einfach in Rechnung gestellt werden und einfach so aus heiterem Himmel kommen.

Nach dem Deutschen Gesetz muss jede Mietererhöhung vom Vermieter in Worten begründet werden, ob es jetzt wegen den Steuern oder auch nur nach Vertragsablauf kommt, ist egal, Hauptsache eine Begründung.

Dabei ist vom Vermieter aus zu bedenken, dass ein Mietspiegel der jeweiligen Stadt oder des Ortes besteht und er sich maßgeblich daran orientieren muss. Fragen sie ihren Immobilien Makler nach den Preisen.

spar123@gmx.de

nico lavacca

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