Geschäftskonto
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem Geschäftskonto und weiteren Informationen für Existenzgründer und Unternehmer.
Das Geschäftskonto ist bei vielen Gründern umstritten, vor allem wegen höherer Kosten für das Geschäftskonto und weil sich viele sagen, dass bei ihrer Selbstständigkeit die betrieblichen Geldbewegungen über das Privatkonto laufen können. Das ist aber nur insofern bei einer Existenzgründung zutreffend, wenn man wenige Geldtransfers durch die Selbstständigkeit erwarten kann, was durch den Businessplan ersichtlich sein wird. Zu beachten ist aber, dass einige Banken es nicht gestatten, das Privatkonto als Geschäftskonto zu nutzen. Im schlimmsten Fall kann es gekündigt werden, daher sollte man sich mit der Hausbank absprechen, inwieweit sie der Nutzung des Privatkontos als Geschäftskonto für die Selbstständigkeit zustimmen.
Nicht verachten sollte man den Vorteil eines Geschäftskonto in Hinblick auf die Buchführung und die bessere Finanzkontrolle. Nicht selten verschätzen sich Gründer in den ersten Monaten der Existenzgründung beim Kostenfaktor, weil sie zu viel Geld privat ausgeben. Daher ist es sinnvoll, einen Steuerberater zu nehmen, der einem rechtzeitig auf die Finger klopft. Auch die Steuerberater empfehlen im Allgemeinen ein Geschäftskonto, dass private und betriebliche Gelder voneinander trennt. Bei der Gründung einer Mini GmbH (Unternehmergesellschaft, Ein Euro GmbH) sollte immer ein Geschäftskonto von Beginn an vorhanden sein. Falls man bei der Mini GmbH Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss beantragen kann, werden diese staatlichen Fördergelder auf das Privatkonto gebucht. Denn Einstiegsgeld und Gründungszuschuss sollen den Gründer sozial absichern, bis der Businessplan in dem Maße umgesetzt worden ist, dass man sich selbst finanzieren kann.